PapTechAusbV 2010 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 PapTechAusbV 2010Dauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre.