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Die Aufsicht über die Standesämter führen
das Landesverwaltungsamt als untere Aufsichtsbehörde,
das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberste Aufsichtsbehörde.
Soweit die Personenstandsregister und die Sammelakten in elektronischer Form geführt werden, gewähren die Standesämter der unteren Aufsichtsbehörde zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion elektronischen Zugang hierzu und Einsichtnahme in die gespeicherten Daten.