§ 2 AFVFinVVerordnung über die Finanzierung der Verwaltung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
§ 96 PflFAssAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz
Die §§ 90 bis 95 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2027 in Kraft.
§ 8 Abs. 1 BerPflADV SLVerordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz Vom 17. März 2020
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
§ 6 PflZV-VOVerordnung über einen Vorschuss für Beamtinnen und Beamte bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit, Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach §§ 83a und 83b des Saarländischen Beamtengesetzes (Pflegezeitvorschuss-Verordnung - PflZV-VO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
Art. 13 32016R0792VERORDNUNG (EU) 2016/792 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt erstmals für die Daten, die sich…