Erwägungsgrund 13 32016R0792
Der Bezugszeitraum der harmonisierten Indizes sollte regelmäßig aktualisiert werden. Regeln für an bestimmten Zeitpunkten integrierte gemeinsame Bezugszeiträume der harmonisierten Indizes und deren Teilindizes sollten aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass die solchermaßen ermittelten Indizes vergleichbar und relevant sind.