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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 8 Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts Kompetenzbereich I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen in Zusammenarbeit mit Pflegefachpersonen organisieren, gestalten und durchführen 680 Std. II. Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten 300 Std. III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten mitgestalten 100 Std. IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien begründen 60 Std. V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen begründen 60 Std. Stunden zur freien Verteilung 100 Std. Gesamtsumme 1.300 Std. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung Flexibel gestaltbarer Einsatz zu Beginn der Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung 400 Std. 200 Std. 200 Std. 200 Std. Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung 600 Std. Summe 1.600 Std. Anlage 4 (zu § 17 Absatz 2) Zeugnis über die staatliche Prüfung Anlage 5 (zu § 24) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach § 39 Pflegeassistenzgesetz Anlage 6 (zu § 25) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 38 Pflegeassistenzgesetz Anlage 7 Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung nach § 37 Pflegeassistenzgesetz Anlage 8 (zu § 22) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen in Zusammenarbeit mit Pflegefachpersonen organisieren, gestalten und durchführen
wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist,
erheben soziale und biografische Informationen des zu pflegenden Menschen und seines familiären Umfeldes und identifizieren Ressourcen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung,
treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen ein bis zum Eintreffen von Pflegefachpersonen oder ärztlichem Personal,
pflegen, begleiten und unterstützen in Absprache mit der Pflegefachperson Menschen aller Altersstufen in Phasen fortschreitender Demenz und/oder dauerhaften Krankheitsverläufen,
Pflege von Menschen aller Altersstufen in Zusammenarbeit mit der Pflegefachperson organisieren, gestalten und durchführenDie Auszubildendena) verfügen über Grundlagenwissen von zentralen Theorien und Modellen zum Pflegeprozess,b) beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses,c) nutzen unter Anleitung einer Pflegefachperson ausgewählte Assessmentverfahren und beteiligen sich an der Beschreibung des Pflegebedarfs unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen,d) erkennen häufig vorkommende Pflegeanlässe und Pflegebedarfe in unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen in akuten und dauerhaften Pflegesituationen und kommunizieren diese mit Pflegefachpersonen,e) erfragen Pflegeziele, führen gesicherte Pflegemaßnahmen durch und evaluieren gemeinsam mit der Pflegefachperson den Erfolg der Maßnahmen,f) dokumentieren durchgeführte Pflegemaßnahmen und Beobachtungen in der Pflegedokumentation auch unter Zuhilfenahme digitaler Dokumentationssysteme und beteiligen sich auf dieser Grundlage an der Evaluation des Pflegeprozesses,g) kennen lebensweltorientierte Angebote zur Auseinandersetzung mit und Bewältigung von Pflegebedürftigkeit und ihren Folgen,h) reflektieren den Einfluss der unterschiedlichen ambulanten und stationären Versorgungskontexte auf die Pflegeprozessgestaltung.
verfügen über Grundlagenwissen von zentralen Theorien und Modellen zum Pflegeprozess,
erheben unter Anleitung von Pflegefachpersonen pflegebezogene Daten von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und Widerstandsfaktoren,
Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen in Zusammenarbeit mit der Pflegefachperson organisieren, gestalten und durchführen unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und PräventionDie Auszubildendena) erheben unter Anleitung von Pflegefachpersonen pflegebezogene Daten von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und Widerstandsfaktoren,b) erklären die vorliegenden Daten bei Menschen mit überschaubaren Pflegebedarfen und gesundheitsbedingten Einschränkungen anhand von grundlegenden pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen,c) setzen unter Anleitung von Pflegefachpersonen geplante kurative und präventive Pflegeinterventionen sowie Interventionen zur Förderung von Gesundheit um,d) beziehen Angehörige in ihre pflegerische Versorgung von Menschen aller Altersstufen ein,e) nehmen Hinweiszeichen auf mögliche Gewaltausübung wahr und geben entsprechende Beobachtungen weiter,f) verfügen über ein grundlegendes Verständnis zu physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen, die pflegerisches Handeln begründen,g) erschließen sich neue Informationen zu den Wissensbereichen der Pflege, Gesundheitsförderung und Medizin.
beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses,
erklären die vorliegenden Daten bei Menschen mit überschaubaren Pflegebedarfen und gesundheitsbedingten Einschränkungen anhand von grundlegenden pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen,
verfügen über Grundlagenwissen zu Bewältigungsformen und Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- oder gesundheitsbedingten Lebenskrisen,
handeln in Absprache mit einer Ersthelferin oder einem Ersthelfer bis zum Eintreffen von Pflegefachpersonen oder ärztlichem Personal,
setzen unter Aufsicht durch die Pflegefachperson Angebote für Menschen verschiedener Altersgruppen zur sinnstiftenden Aktivität, zur kulturellen Teilhabe, zum Lernen und Spielen um und fördern damit die Lebensqualität und die umfassende Entwicklung in der Lebensspanne,
unterstützen unter Anleitung und Überwachung einer Pflegefachperson Menschen mit angeborener oder erworbener Behinderung bei der Kompensation eingeschränkter Fähigkeiten,
setzen unter Anleitung von Pflegefachpersonen geplante kurative und präventive Pflegeinterventionen sowie Interventionen zur Förderung von Gesundheit um,
beteiligen sich an der Planung und Gestaltung von Alltagsaktivitäten und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse und Erwartungen, die kulturellen und religiösen Kontexte sowie die Lebens- und Entwicklungsphase der zu pflegenden Menschen,
erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplans und der Notfallevakuierung.
nutzen ihr Grundlagenwissen über die langfristigen Alltagseinschränkungen, tragen durch rehabilitative Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz bei und integrieren hierzu auch technische Assistenzsysteme in das pflegerische Handeln,
beteiligen sich unter Anleitung durch Pflegefachpersonen an der Durchführung eines individualisierten Pflegeprozesses für sterbende Menschen in verschiedenen Handlungsfeldern,
Unterstützend Mitwirken bei pflegerischen Prozessen und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in belastenden Lebenssituationen sowie Unterstützen von Pflegefachpersonen bei Organisation, Gestaltung und Durchführung der PflegemaßnahmenDie Auszubildendena) pflegen, begleiten und unterstützen in Absprache mit der Pflegefachperson Menschen aller Altersstufen in Phasen fortschreitender Demenz und/oder dauerhaften Krankheitsverläufen,b) verfügen über Grundlagenwissen zu Bewältigungsformen und Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- oder gesundheitsbedingten Lebenskrisen,c) beteiligen sich unter Anleitung durch Pflegefachpersonen an der Durchführung eines individualisierten Pflegeprozesses für sterbende Menschen in verschiedenen Handlungsfeldern,d) begleiten unter Anleitung von Pflegefachpersonen sterbende Menschen, respektieren deren spezifische Bedürfnisse auch in religiöser Hinsicht und kennen Unterstützungsangebote zur Bewältigung und Verarbeitung von Verlust und Trauer,e) verfügen über Grundlagenwissen zu den Schwerpunkten palliativer Versorgungsangebote.
nutzen unter Anleitung einer Pflegefachperson ausgewählte Assessmentverfahren und beteiligen sich an der Beschreibung des Pflegebedarfs unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen,
In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handelnDie Auszubildendena) treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen ein bis zum Eintreffen von Pflegefachpersonen oder ärztlichem Personal,b) handeln in Absprache mit einer Ersthelferin oder einem Ersthelfer bis zum Eintreffen von Pflegefachpersonen oder ärztlichem Personal,c) erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplans und der Notfallevakuierung.
erkennen häufig vorkommende Pflegeanlässe und Pflegebedarfe in unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen in akuten und dauerhaften Pflegesituationen und kommunizieren diese mit Pflegefachpersonen,
verfügen über Grundlagenwissen zu familiären Systemen und sozialen Netzwerken,
begleiten unter Anleitung von Pflegefachpersonen sterbende Menschen, respektieren deren spezifische Bedürfnisse auch in religiöser Hinsicht und kennen Unterstützungsangebote zur Bewältigung und Verarbeitung von Verlust und Trauer,
beziehen Angehörige in ihre pflegerische Versorgung von Menschen aller Altersstufen ein,
kennen die Potenziale freiwilligen Engagements in verschiedenen Versorgungskontexten.
Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen und begleitenDie Auszubildendena) erheben soziale und biografische Informationen des zu pflegenden Menschen und seines familiären Umfeldes und identifizieren Ressourcen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung,b) setzen unter Aufsicht durch die Pflegefachperson Angebote für Menschen verschiedener Altersgruppen zur sinnstiftenden Aktivität, zur kulturellen Teilhabe, zum Lernen und Spielen um und fördern damit die Lebensqualität und die umfassende Entwicklung in der Lebensspanne,c) beteiligen sich an der Planung und Gestaltung von Alltagsaktivitäten und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse und Erwartungen, die kulturellen und religiösen Kontexte sowie die Lebens- und Entwicklungsphase der zu pflegenden Menschen,d) kennen die Potenziale freiwilligen Engagements in verschiedenen Versorgungskontexten.
stimmen die Interaktion sowie die Gestaltung des Pflegeprozesses unter Anleitung von Pflegefachpersonen auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand des zu pflegenden Menschen ab.
verfügen über Grundlagenwissen zu den Schwerpunkten palliativer Versorgungsangebote.
nehmen Hinweiszeichen auf mögliche Gewaltausübung wahr und geben entsprechende Beobachtungen weiter,
erfragen Pflegeziele, führen gesicherte Pflegemaßnahmen durch und evaluieren gemeinsam mit der Pflegefachperson den Erfolg der Maßnahmen,
dokumentieren durchgeführte Pflegemaßnahmen und Beobachtungen in der Pflegedokumentation auch unter Zuhilfenahme digitaler Dokumentationssysteme und beteiligen sich auf dieser Grundlage an der Evaluation des Pflegeprozesses,
verfügen über ein grundlegendes Verständnis zu physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen, die pflegerisches Handeln begründen,
Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördernDie Auszubildendena) wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist,b) unterstützen unter Anleitung und Überwachung einer Pflegefachperson Menschen mit angeborener oder erworbener Behinderung bei der Kompensation eingeschränkter Fähigkeiten,c) nutzen ihr Grundlagenwissen über die langfristigen Alltagseinschränkungen, tragen durch rehabilitative Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz bei und integrieren hierzu auch technische Assistenzsysteme in das pflegerische Handeln,d) verfügen über Grundlagenwissen zu familiären Systemen und sozialen Netzwerken,e) stimmen die Interaktion sowie die Gestaltung des Pflegeprozesses unter Anleitung von Pflegefachpersonen auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand des zu pflegenden Menschen ab.
kennen lebensweltorientierte Angebote zur Auseinandersetzung mit und Bewältigung von Pflegebedürftigkeit und ihren Folgen,
erschließen sich neue Informationen zu den Wissensbereichen der Pflege, Gesundheitsförderung und Medizin.
reflektieren den Einfluss der unterschiedlichen ambulanten und stationären Versorgungskontexte auf die Pflegeprozessgestaltung.
Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten
respektieren Menschenrechte, Ethikkodizes sowie religiöse, kulturelle, ethnische und andere Gewohnheiten von zu pflegenden Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen,
informieren Menschen aller Altersstufen zu gesundheits- und pflegebezogenen Fragestellungen und leiten unter Überwachung durch die Pflegefachperson bei der Selbstpflege insbesondere Bezugspersonen an,
erkennen eigene Emotionen sowie Deutungs- und Handlungsmuster in der Interaktion,
Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen personen- und situationsbezogen gestalten und eine angemessene Information sicherstellenDie Auszubildendena) erkennen eigene Emotionen sowie Deutungs- und Handlungsmuster in der Interaktion,b) bauen kurz- und langfristige Beziehungen mit Menschen unterschiedlicher Altersphasen und ihren Bezugspersonen auf und beachten dabei die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz,c) nutzen in ihrer Kommunikation neben verbalen auch nonverbale, paralinguistische und leibliche Interaktionsformen und berücksichtigen die Relation von Nähe und Distanz in ihrer Beziehungsgestaltungd) wenden Grundsätze der verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung an,e) erkennen grundlegende, insbesondere gesundheits-, alters- oder kulturbedingte Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende Maßnahmen ein, um diese zu überbrücken,f) erkennen sich abzeichnende oder bestehende Konflikte mit zu pflegenden Menschen, wenden grundlegende Prinzipien der Konfliktlösung an und nutzen kollegiale Beratung,g) erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation,h) verfügen über sprachsystemische Kenntnisse (Fachwortschatz und Syntax), um Interaktionsmuster ausführen zu können,i) beherrschen berufsrelevante Register sowie den flexiblen Wechsel zwischen den Registern,j) setzen Strategien ein, um Sprachprobleme anzugehen und zu lösen.
Information bei Menschen aller Altersstufen mitverantwortlich organisieren, gestalten, steuern und bewertenDie Auszubildendena) informieren Menschen aller Altersstufen zu gesundheits- und pflegebezogenen Fragestellungen und leiten unter Überwachung durch die Pflegefachperson bei der Selbstpflege insbesondere Bezugspersonen an,b) wenden didaktische Prinzipien bei Angeboten der Information und Instruktion an.
bauen kurz- und langfristige Beziehungen mit Menschen unterschiedlicher Altersphasen und ihren Bezugspersonen auf und beachten dabei die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz,
wenden didaktische Prinzipien bei Angeboten der Information und Instruktion an.
erkennen das Prinzip der Autonomie der zu pflegenden Person als eines von mehreren konkurrierenden ethischen Prinzipien und unterstützen zu pflegende Menschen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung,
erkennen ethische Konflikt- und Dilemmasituationen und informieren die Pflegefachperson.
Ethisch reflektiert handelna) respektieren Menschenrechte, Ethikkodizes sowie religiöse, kulturelle, ethnische und andere Gewohnheiten von zu pflegenden Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen,b) erkennen das Prinzip der Autonomie der zu pflegenden Person als eines von mehreren konkurrierenden ethischen Prinzipien und unterstützen zu pflegende Menschen bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung,c) erkennen ethische Konflikt- und Dilemmasituationen und informieren die Pflegefachperson.
nutzen in ihrer Kommunikation neben verbalen auch nonverbale, paralinguistische und leibliche Interaktionsformen und berücksichtigen die Relation von Nähe und Distanz in ihrer Beziehungsgestaltung
wenden Grundsätze der verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung an,
erkennen grundlegende, insbesondere gesundheits-, alters- oder kulturbedingte Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende Maßnahmen ein, um diese zu überbrücken,
erkennen sich abzeichnende oder bestehende Konflikte mit zu pflegenden Menschen, wenden grundlegende Prinzipien der Konfliktlösung an und nutzen kollegiale Beratung,
erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation,
verfügen über sprachsystemische Kenntnisse (Fachwortschatz und Syntax), um Interaktionsmuster ausführen zu können,
beherrschen berufsrelevante Register sowie den flexiblen Wechsel zwischen den Registern,
setzen Strategien ein, um Sprachprobleme anzugehen und zu lösen.
Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten mitgestalten
beteiligen sich an einer effektiven interdisziplinären Zusammenarbeit in der Versorgung und Behandlung,
beachten die Anforderungen der Hygiene und wenden Grundregeln der Infektionsprävention in den unterschiedlichen pflegerischen Versorgungsbereichen an,
sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen in qualifikationsheterogenen Teams bewusst und grenzen die jeweils unterschiedlichen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche begründet voneinander ab,
Beteiligung an der Organisation des qualifikationsheterogenen PflegeteamsDie Auszubildendena) sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen in qualifikationsheterogenen Teams bewusst und grenzen die jeweils unterschiedlichen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche begründet voneinander ab,b) fordern kollegiale Beratung ein und nehmen sie an,c) verfügen über Grundlagenwissen zur Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie freiwillig Engagierten innerhalb ihres Kompetenzbereichs,d) beteiligen sich an der Organisation pflegerischer Arbeit,e) beteiligen sich an Teamentwicklungsprozessen und gehen im Team wertschätzend miteinander um.
wirken entsprechend den rechtlichen Bestimmungen an der Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen des erarbeiteten Kenntnisstandes mit,
Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext unter Anleitung/Überwachung durchführenDie Auszubildendena) beachten die Anforderungen der Hygiene und wenden Grundregeln der Infektionsprävention in den unterschiedlichen pflegerischen Versorgungsbereichen an,b) wirken entsprechend den rechtlichen Bestimmungen an der Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen des erarbeiteten Kenntnisstandes mit,c) beobachten und benennen die mit einem medizinischen Eingriff verbundenen Pflegephänomene und Komplikationen in stabilen Situationen und kommunizieren diese mit den Pflegefachpersonen,d) wirken entsprechend ihrem Kenntnisstand in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen der Diagnostik und Therapie mit und übernehmen die Durchführung in stabilen Situationen.
fordern kollegiale Beratung ein und nehmen sie an,
nehmen Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung wahr und verfügen über Grundlagenwissen zu Ursachen und Handhabung,
Mitwirkung in interdisziplinären Teams an der Versorgung und Behandlung von Menschen aller AltersstufenDie Auszubildendena) beteiligen sich an einer effektiven interdisziplinären Zusammenarbeit in der Versorgung und Behandlung,b) nehmen Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung wahr und verfügen über Grundlagenwissen zu Ursachen und Handhabung,c) nehmen interprofessionelle Konflikte und Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung wahr und verfügen über Grundlagenwissen zu Ursachen, Deutungen und Handhabung,d) verfügen über Grundlagenwissen zur integrierten Versorgung von chronisch kranken Menschen in der Primärversorgung.
nehmen interprofessionelle Konflikte und Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung wahr und verfügen über Grundlagenwissen zu Ursachen, Deutungen und Handhabung,
beobachten und benennen die mit einem medizinischen Eingriff verbundenen Pflegephänomene und Komplikationen in stabilen Situationen und kommunizieren diese mit den Pflegefachpersonen,
verfügen über Grundlagenwissen zur Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie freiwillig Engagierten innerhalb ihres Kompetenzbereichs,
beteiligen sich an der Organisation pflegerischer Arbeit,
wirken entsprechend ihrem Kenntnisstand in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen der Diagnostik und Therapie mit und übernehmen die Durchführung in stabilen Situationen.
verfügen über Grundlagenwissen zur integrierten Versorgung von chronisch kranken Menschen in der Primärversorgung.
beteiligen sich an Teamentwicklungsprozessen und gehen im Team wertschätzend miteinander um.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien begründen
üben den Beruf unter Aufsicht und Anleitung von Pflegefachpersonen aus und reflektieren hierbei die gesetzlichen Vorgaben sowie ihre ausbildungs- und berufsbezogenen Rechte und Pflichten,
integrieren grundlegende Anforderungen zur internen und externen Qualitätssicherung in ihr unmittelbares Pflegehandeln,
Mitwirken bei der Umsetzung der Qualität pflegerischer Leistungen und der Versorgung in den verschiedenen InstitutionenDie Auszubildendena) integrieren grundlegende Anforderungen zur internen und externen Qualitätssicherung in ihr unmittelbares Pflegehandeln,b) orientieren ihr Handeln an qualitätssichernden Instrumenten, wie insbesondere evidenzbasierten Leitlinien und Standards.
Versorgungskontexte und Systemzusammenhänge im Pflegehandeln berücksichtigen und dabei ökonomische und ökologische Prinzipien beachtenDie Auszubildendena) üben den Beruf unter Aufsicht und Anleitung von Pflegefachpersonen aus und reflektieren hierbei die gesetzlichen Vorgaben sowie ihre ausbildungs- und berufsbezogenen Rechte und Pflichten,b) verfügen über ausgewähltes Wissen zu gesamtgesellschaftlichen Veränderungen, ökonomischen, technologischen sowie epidemiologischen und demografischen Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialsystem,c) verfügen über Grundlagenwissen zur Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialbereich,d) verfügen über Grundlagenwissen zu rechtlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Abrechnungssystemen für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegesektoren,e) sind aufmerksam für die Ökologie in den Gesundheitseinrichtungen, verfügen über Grundlagenwissen zu Konzepten und Leitlinien für eine ökonomische und ökologische Gestaltung der Einrichtung und gehen mit materiellen und personellen Ressourcen ökonomisch und ökologisch nachhaltig um.
orientieren ihr Handeln an qualitätssichernden Instrumenten, wie insbesondere evidenzbasierten Leitlinien und Standards.
verfügen über ausgewähltes Wissen zu gesamtgesellschaftlichen Veränderungen, ökonomischen, technologischen sowie epidemiologischen und demografischen Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialsystem,
verfügen über Grundlagenwissen zur Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialbereich,
verfügen über Grundlagenwissen zu rechtlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Abrechnungssystemen für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegesektoren,
sind aufmerksam für die Ökologie in den Gesundheitseinrichtungen, verfügen über Grundlagenwissen zu Konzepten und Leitlinien für eine ökonomische und ökologische Gestaltung der Einrichtung und gehen mit materiellen und personellen Ressourcen ökonomisch und ökologisch nachhaltig um.
Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen begründen
bewerten das lebenslange Lernen als ein Element der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, übernehmen Eigeninitiative und Verantwortung für das eigene Lernen und nutzen hierfür auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien,
Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichtenDie Auszubildenden verstehen die Notwendigkeit, die Wissensgrundlagen des eigenen Handelns kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern.
Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmenDie Auszubildendena) bewerten das lebenslange Lernen als ein Element der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, übernehmen Eigeninitiative und Verantwortung für das eigene Lernen und nutzen hierfür auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien,b) nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab,c) gehen selbstfürsorglich mit sich um und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, nehmen Unterstützungsangebote wahr oder fordern diese am jeweiligen Lernort ein,d) reflektieren ihre persönliche Entwicklung als beruflich Pflegende,e) verfügen über ein Verständnis für die historischen Zusammenhänge des Pflegeberufs und seine Funktion im Kontext der Gesundheitsberufe.
nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab,
gehen selbstfürsorglich mit sich um und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, nehmen Unterstützungsangebote wahr oder fordern diese am jeweiligen Lernort ein,
reflektieren ihre persönliche Entwicklung als beruflich Pflegende,
verfügen über ein Verständnis für die historischen Zusammenhänge des Pflegeberufs und seine Funktion im Kontext der Gesundheitsberufe.