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Die Pflegefachpersonen sind verpflichtet, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der ihnen anvertrauten Menschen mit Pflegebedarf zu wahren. Hierzu stellen sie insbesondere sicher, dass die in ihrem Verantwortungsbereich erhobenen Daten und persönliche Aufzeichnungen gegenüber Zugriffen unbefugter Dritter umfassend geschützt sind und sicher aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere für elektronisch erhobene, gespeicherte oder auf eine sonstige Art und Weise verarbeitete Daten und Aufzeichnungen.
Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen ohne die Einwilligung der zu pflegenden oder zu betreuenden Person oder deren gesetzlicher Vertreterin oder dessen gesetzlichen Vertreters nicht hergestellt, übertragen, einer dritten Person zugänglich gemacht oder auf eine sonstige Art und Weise verarbeitet werden.