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Die Schule (Berufsbildungs-/Schulzentrum) erhält für den Schulleiter oder die Schulleiterin Anrechnungsstunden. Die Anzahl (A) der Anrechnungsstunden ergibt sich aus der Formel: A = B + S x G Es bezeichnen B die schulformbezogene Basiszahl, S die Schülerzahl des vorhergehenden Schuljahres, G den besonderen Gewichtungsfaktor.
Die Werte für B und G ergeben sich aus der Anlage. Bei der Ermittlung des Wertes S an Schulen, an denen ein sonderpädagogisches Förderzentrum eingerichtet ist, wird die Schülerzahl um die Zahl der Integrationsschüler und Integrationsschülerinnen erhöht, deren sonderpädagogischer Förderbedarf von der Schule personalisiert wird.
Anrechnungsstunden, die aufgrund des § 8 Abs. 1 nicht in Anspruch genommen werden, entfallen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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