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Für die Wahrnehmung von Aufgaben der Lehrerausbildung, der Lehrerfortbildung und für Beratungsaufgaben können Lehrkräfte Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang erhalten. Die Entscheidung trifft das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Das Gleiche gilt für die Durchführung von Schul- oder Modellversuchen, von Projekten und für die Erarbeitung von Lehrplänen.
Die Summe der Anrechnungsstunden nach den Absätzen 1 und 2 darf für alle öffentlichen Schulen zusammen 2250 nicht übersteigen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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