§ 9 PharmAusbV 2009
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Pharmazeutische Produktionstechnik15 Prozent,2. Prüfungsbereich Arbeitsstoffe und Verfahren15 Prozent,3. Prüfungsbereich Fertigungstechnik30 Prozent,4. Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement30 Prozent,5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen bewertet worden sind.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Fertigungstechnik und im Prüfungsbereich Herstellung, Verpackung, Qualitätsmanagement jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“