Gesetze
Gesetz wird geladen …
Latinum, Graecum und Hebraicum werden mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zuerkannt. Die Bedingungen für die Zuerkennung legt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschriften fest.
Bei nicht bestandener Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife vergeben werden, wenn in sieben Fächern, darunter in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Geschichte oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, zusammen mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung, dabei in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik und einer Naturwissenschaft zusammen mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. Dabei dürfen höchstens drei Fächer, darunter höchstens ein Leistungskursfach, mit weniger als fünf Punkten in einfacher Wertung und kein Fach mit null Punkten bewertet sein.
Bei nicht bestandener Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife vergeben werden, wenn in sieben Fächern, darunter Deutsch, einer…
Latinum, Graecum und Hebraicum werden mit dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis zuerkannt. Die Bedingungen für die Zuerkennung legt die oberste…
Latinum, Graecum, Hebraicum werden nach bestandener Abiturprüfung zuerkannt. Die Bedingungen für die Zuerkennung legt die oberste Schulaufsichtsbehörde fest.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der die Externenprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) besteht, in allen Fällen…
Studierenden, die in allen Fächern (§ 22 Abs. 2) mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben, wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)…
Hat ein Schüler/eine Schülerin die Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nicht bestanden, so erwirbt er/sie den schulischen Teil der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.