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Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel nach einem Jahr wiederholt werden. Bei einer Wiederholung werden die in der vorherigen Prüfung erhaltenen Leistungsbewertungen unwirksam.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere, vom Prüfling nicht zu vertretende Gründe vorliegen.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie zum nächsten Prüfungstermin, frühestens nach einem halben Jahr, und nur insgesamt wiederholen. Die obere…
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag des Prüflings eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nur insgesamt wiederholen. Die Bezirksregierung kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Umstände…
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird am Ende des Wiederholungshalbjahres oder –jahres die Zulassung nicht erreicht oder die…
Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet nach einem Jahr statt. Bei einer Wiederholung…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.