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Die Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs gilt für den Erwerb der schulischen und beruflichen Abschlüsse
der Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht in Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen,
der Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht oder beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife führen,
der Bildungsgänge der Fachschule
nach Maßgabe der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK).
Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber a) der Erste Schulabschluss, b) der Erweiterte Erste Schulabschluss oder c) der…
Diese Verordnung gilt für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte und für…
Berufsabschlüsse nach Landesrecht sowie
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist, und die…
Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs bieten ihren Studierenden auf der Grundlage vielfältiger Berufs-, Lebens- und Sozialerfahrungen neue…
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.