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Die Prüfungsanforderungen in der Externenprüfung entsprechen den Richtlinien und Lehrplänen des angestrebten Abschlusses.
Die Prüfungsleistungen werden mit Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Die Prüfungsleistungen werden mit Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten die Notenstufen gemäß § 48 SchulG.
Die Prüfungsanforderungen und die Aufgabenstellung in den Fächern der Abiturprüfung müssen den Richtlinien und Lehrplänen für die gymnasiale Oberstufe…
In der Abiturprüfung für Externe soll der Prüfling nachweisen, dass er grundlegende Kenntnisse und Einsichten in seinen Prüfungsfächern erworben hat und…
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Gesamtnote erfolgen gemäß § 48 des Schulgesetzes NRW. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle…
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.