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Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber a) der Erste Schulabschluss, b) der Erweiterte Erste Schulabschluss oder c) der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt werden kann.
Für die Externenprüfung ist die Bezirksregierung zuständig.
Für Externenprüfungen erlässt das Ministerium mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses durch Rechtsverordnung Prüfungsordnungen in…
Die Externenprüfung wird vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt, dessen Mitglieder von der Bezirksregierung benannt werden. Alle Mitglieder des…
nach Maßgabe der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK).
Die Prüfungsanforderungen in der Externenprüfung entsprechen den Richtlinien und Lehrplänen des angestrebten Abschlusses.
Die Abiturprüfung für Externe führt zur allgemeinen Hochschulreife (§ 17). Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der…
Externenprüfungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Sie werden an einer Schule durchgeführt, die von der nach § 4 Abs. 1 zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.