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Für eine fachpraktische Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 gelten die Bestimmungen der APO-BK.
Für die Nachprüfung gelten die Bestimmungen für die Prüfung entsprechend.
nach Maßgabe der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK).
Die Fächer und die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfung richten sich nach den Bestimmungen für die Externenprüfung der APO-BK; Absatz 5 bleibt…
Für die Nachprüfung gelten die Bestimmungen für die Prüfung entsprechend.
Die praktische und die mündliche Prüfung erstrecken sich auf die im Lehrplan enthaltenen Fächer.
Für das Verfahren im Fachprüfungsausschuss gilt § 7 Absatz 3 und 5 entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.