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Bewerberinnen und Bewerber stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die obere Schulaufsichtsbehörde, die für ihren Wohnsitz zuständig ist. Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. November.
Dem Antrag ist eine Übersicht über den bisherigen Bildungsgang, ein Nachweis über das letzte Schulzeugnis und eine Erklärung darüber beizufügen, ob bereits früher an einer Schüler- oder Externenprüfung zum Erwerb des angestrebten Abschlusses teilgenommen wurde. Es ist die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung anzugeben und zugleich sind die Prüfungsfächer für die schriftliche, mündliche und gegebenenfalls praktische Prüfung (§§ 11, 12) zu wählen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen angeben, mit welchen Themen der einzelnen Prüfungsfächer sie sich näher beschäftigt haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die statt an einer Prüfung in der Pflichtfremdsprache an einer Sprachprüfung nach den Richtlinien der obersten Schulaufsichtsbehörde für die Sprachfeststellungsprüfung an Stelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen teilgenommen haben, werden auf Antrag von der Prüfung in diesem Fach befreit, wenn die Anspruchshöhe der Fremdsprachenprüfung dem angestrebten Abschluss durch die Externenprüfung entspricht. Die Note der Sprachfeststellungsprüfung wird in das Prüfungsergebnis einbezogen.
Soweit die personellen und organisatorischen Voraussetzungen es zulassen, kann die Sprachfeststellungsprüfung auch in eine Externenprüfung einbezogen werden. Hierüber entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde.
Soweit die personellen und organisatorischen Voraussetzungen es zulassen, kann die Sprachfeststellungsprüfung auch im Rahmen einer Externenprüfung abgelegt…
Bewerberinnen oder Bewerber, die die Abiturprüfung für Externe ablegen wollen, stellen einen Antrag auf Zulassung zur Abiturprüfung an die für ihren Wohnsitz…
Vor der Zulassung informiert die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die…
Die obere Schulaufsichtsbehörde informiert die Bewerberin oder den Bewerber über die Regelungen der Abiturprüfung für Externe, insbesondere über die…
Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber a) der Erste Schulabschluss, b) der Erweiterte Erste Schulabschluss oder c) der…
Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist verbindlich. Die oder der Studieninteressierte legt bei der Meldung zur Ergänzungsprüfung das Zeugnis über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.