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Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Prüfung zulassen, die daran ein berechtigtes Interesse haben.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung der zu prüfenden Person die Anwesenheit von Zuhörerinnen und Zuhörern beim mündlichen Teil…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung der zu prüfenden Person die Anwesenheit von Zuhörerinnen und Zuhörern beim mündlichen Teil…
Mit Zustimmung des Prüflings kann die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses Bewerberinnen und Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung zur…
Die oder der Vorsitzende des allgemeinen Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung des Prüflings Gäste bei der Prüfung zulassen, die daran ein berechtigtes…
Die oder der Vorsitzende kann weiteren Personen, bei denen ein dienstliches Interesse vorliegt, gestatten, als Zuhörerin oder Zuhörer an der Prüfung…
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung des Prüfungsteilnehmers Zuhörer bei der mündlichen Prüfung zulassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.