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Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal und zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Eine Wiederholungsprüfung in den Fächern, die bereits bestanden sind, findet nicht statt, wenn der Prüfling dies beantragt.
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag des Prüflings eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie zum nächsten Prüfungstermin, frühestens nach einem halben Jahr, und nur insgesamt wiederholen. Die obere…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nur insgesamt wiederholen. Die Bezirksregierung kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Umstände…
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie einmal wiederholen. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, einzelne Prüfungsleistungen können nicht erlassen…
Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.