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Die Anmeldung zur Umschulungsprüfung wird durch den Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin oder die Umschulungseinrichtung innerhalb der von der zuständigen Stelle gesetzten Frist bei der zuständigen Stelle vorgenommen.
Der Anmeldung sind beizufügen: a) Bescheinigung der Umschulungseinrichtung nach § 5 Abs. 2, b) Lebenslauf (tabellarisch), c) ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung, d) bei Wiederholungsprüfungen Bescheide nach § 30 PO-A, e) bei Anmeldung durch die Umschulungseinrichtung Zustimmung des Umschülers/der Umschülerin.
§ 11 PO-A gilt nicht.
Der Anmeldung sollen beigefügt werden
bei der Umschulungsprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Der Anmeldung sind beizufügen: 1 | in allen Fällen: 1.1 | das letzte Zeugnis (beglaubigte Abschrift) der zuletzt besuchten allgemeinbildenden oder…
Der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung sind beizufügen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.