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Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich oder elektronisch nach den von der zuständigen Stelle bestimmten Anmeldefristen und Anmeldeformularen durch den Prüfungsbewerber oder die Prüfungsbewerberin zu erfolgen.
Mit der Anmeldung sind der zuständigen Stelle folgende Unterlagen vorzulegen:
Lebenslauf,
Geburtsurkunde,
Prüfungszeugnis im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“,
Nachweis über eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ und
eine Erklärung und gegebenenfalls ein Nachweis darüber, ob und mit welchem Erfolg der Prüfungsbewerber beziehungsweise die Prüfungsbewerberin bereits an einer Meisterprüfung im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ teilgenommen hat (§ 26 Absatz 1).
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Angaben über die fachliche Eignung,
Der Anmeldung sind Angaben und Nachweise zu den in § 18 genannten Voraussetzungen beizufügen.
Der Anmeldung sind beizufügen: 1 | in allen Fällen: 1.1 | das letzte Zeugnis (beglaubigte Abschrift) der zuletzt besuchten allgemeinbildenden oder…
Der Anmeldung sollen beigefügt werden
Die Anmeldung hat bei der zuständigen Stelle zu erfolgen, in deren Bezirk
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.