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Der Prüfling kann von der Abiturprüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung im ersten Prüfungsteil zurücktreten. Tritt er aus von ihm zu vertretenden Gründen zurück, wird die Zulassung zur Abiturprüfung unwirksam.
Tritt der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen im ersten oder zweiten Prüfungsteil zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In diesem Fall muss der Prüfling die Prüfung vollständig wiederholen.
Nimmt der Prüfling an der gesamten Abiturprüfung oder an einem Teil der Prüfung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht teil, kann der Prüfling die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Über eine Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Versäumt der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen Prüfungsleistungen in einem Fach, werden diese wie eine ungenügende Leistung bewertet.
Der Zentrale Abiturausschuss entscheidet, ob die Nichtteilnahme vom Prüfling zu vertreten ist und ob und wann die Prüfung erneut abzulegen oder fortzusetzen ist.
Nimmt der Prüfling an der gesamten Abiturprüfung oder an einem Teil der Prüfung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht teil, kann der Prüfling die…
Nimmt der Teilnehmer an der gesamten Prüfung oder an einem Teil der Prüfung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht teil, kann er die gesamte Prüfung…
Nehmen Studierende an der gesamten Abiturprüfung oder an einem Teil der Prüfung aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht teil, können sie die gesamte…
Wer unmittelbar vor oder während der Prüfung erkrankt, kann nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Bereits…
Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Bereits…
Bei Prüflingen, die nach Beginn des schriftlichen Prüfungsteils von der Prüfung zurücktreten oder nicht daran teilnehmen, ohne dass es dafür einen wichtigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.