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Die Prüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Den Prüfungstermin bestimmt die zuständige Stelle im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Einrichtungen, die die Ausbildungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 AO-SozV durchführen.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Einrichtungen, die die Ausbildungsmaßnahmen…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der…
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den beteiligten Fortbildungsträgern Ort und Termin der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den…
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest.…
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.