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Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.
Die zuständige Stelle gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.
Wird die Abschlussprüfung mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind einheitliche Prüfungstage von der zuständigen Stelle anzusetzen.
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest.…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der…
Die zuständige Stelle veröffentlicht die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (zum…
Die zuständige Stelle bestimmt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle setzt im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Diese Termine sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.