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Die Leitung der Landeszentrale führt die Geschäfte der Landeszentrale, bewirtschaftet die ihr zugewiesenen Mittel und vertritt sie nach außen gerichtlich und außergerichtlich.
Sie ist Dienstvorgesetzte für die bei der Landeszentrale beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Landeszentrale berichtet im Rhythmus von zwei Jahren im zuständigen Ausschuss des Landtags des Saarlandes über ihre Tätigkeiten. Dieser Bericht stellt insbesondere Schwerpunkte, Formate, Reichweiten, Kooperationen sowie die Einhaltung der Grundsätze nach § 2 Absatz 3 dar.