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Im Qualifizierungsplan hat die oberste Dienstbehörde in Abstimmung mit der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Landespolizeidirektion insbesondere Folgendes festzulegen:
Beginn und voraussichtliche Dauer der Qualifizierungsmaßnahme,
Ablauf der Qualifizierungsmaßnahme,
die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner der obersten Dienstbehörde, der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Landespolizeidirektion.