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Die fachtheoretischen Lehrgangsinhalte (§ 5), die berufspraktischen Unterweisungen (§ 6) sowie der Umfang und die Inhalte der zu absolvierenden Praktika (§ 7) richten sich nach dem Qualifizierungskonzept der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 2 der Laufbahnverordnung für den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz (LbVOPol) in der jeweils geltenden Fassung.
für die Sonderlaufbahn IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten und
für die Sonderlaufbahn Wirtschafts-Kriminalistinnen und Wirtschafts-Kriminalisten