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Die Praktika werden in der Landespolizeidirektion bei den Dienststellen der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung durchgeführt.
Die Praktika haben sich an den Inhalten des jeweiligen Qualifizierungskonzeptes zu orientieren.
Mit der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung der Praktika werden Praxislehrerinnen und Praxislehrer beauftragt. Zudem obliegt den Praxislehrerinnen und Praxislehrern die Bewertung der Praktika durch eine Praktikumsbeurteilung (Anlage 1). Das Betreuungsverhältnis Praxislehrerin oder Praxislehrer zu Teilnehmerin oder Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme soll eins zu eins sein.
Die Landespolizeidirektion beruft geeignete Praxislehrerinnen und Praxislehrer des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Sofern Abwesenheitszeiten dazu führen können, dass das erfolgreiche Absolvieren der Praktika gefährdet wird, entscheidet die oberste Dienstbehörde im Benehmen mit der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Landespolizeidirektion über die weitere Teilnahme.