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Fachtheoretische Lehrgangsinhalte sind die im jeweiligen Qualifizierungskonzept aufgeführten, nach Fachgebieten differenzierten Lehrinhalte, insbesondere:
Einsatzlehre, Informations- und Kommunikationstechnik,
Kriminalistik, Kriminaltechnik,
Cybercrime, digitale Ermittlungen,
Staats- und Verfassungsrecht,
Polizeirecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Strafrecht, Zivilrecht,
Recht des öffentlichen Dienstes,
Psychologie,
Kriminologie,
Verkehrslehre,
Sozialwissenschaften, Ethik,
Führung und polizeiliches Management.
Alle Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich Präsenzveranstaltungen. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.
Sofern Abwesenheitszeiten dazu führen können, dass das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen gemäß § 8 Absatz 1 gefährdet wird, entscheidet die oberste Dienstbehörde im Benehmen mit der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz über die weitere Teilnahme.