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Bund und Land erarbeiten gemeinsam mit anderen Ländern allgemeine Richtlinien über die Organisation, Gliederung und Ausstattung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausstattung auch den Unterstützungsaufgaben des polizeilichen Einzeldienstes gerecht wird. Das Land übernimmt die Richtlinien, wenn die Mehrheit der Länder, die mit dem Bund ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen haben, und der Bund zustimmen.