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Das Land unterrichtet das Bundesministerium des Innern über Veränderungen in der Stellenbesetzung der Leiter der Bereitschaftspolizeipräsidien/-direktionen und deren Vertreter sowie der Abteilungsführer und deren Vertreter.
Das Land entsendet Führungskräfte seiner Bereitschaftspolizei zu gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes und der Länder.