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Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den von der zuständigen Stelle genehmigten Formularen zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses beziehungsweise der Prüferdelegation zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den Formularen der zuständigen Stelle zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist auf den Formularen der zuständigen Stelle eine Niederschrift zu fertigen.…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift (Anlage 2) zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift (Anlage 2.1 bis 2.3) zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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