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Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist auf den Formularen der zuständigen Stelle eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt dem Prüfling am letzten Prüfungstag das Ergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ mit. Dieser Tag gilt als Tag des Bestehens oder Nichtbestehens der Prüfung.