§ 33 PVO UTW NRWVerordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft
Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die…
§ 31 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die…
§ 28 Abs. 1 StrBetrManBAProPONRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement“ für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu…
§ 25 BMVgVFAPrVVerordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlichen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen…
§ 37 Abs. 1 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Auf Antrag ist dem Prüfling oder einer bevollmächtigten Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine…