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Diese Zeugnis- und Versetzungsordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Realschulen im Saarland (ZVO-RS) vom 29. Juni 1979 (Amtsbl. S. 902), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Juli 2000 (Amtsbl. S. 1113), außer Kraft. Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 Für die Entscheidung über die Versetzung gemäß § 10 werden folgende Fächergruppen unterschieden: Fächergruppe I Pflichtfächer: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache (Französisch oder Englisch) Fächergruppe II Für die Entscheidung über die Zuerkennung des Mittleren Bildungsabschlusses (Mittleren Schulabschlusses) werden folgende Fächergruppen unterschieden: Fächergruppe III: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, eines der Fächer Chemie oder Physik; Fächergruppe IV: die Fächer des Pflichtbereichs, die nicht zur Fächergruppe III gehören, und das Fach/die Fächer des Wahlpflichtbereichs Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Umrechnungstabelle für die Ausstellung von Zeugnissen, die nach § 17 die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses ausweisen II I 15 15 14 15 13 15 12 15 11 14 10 13 09 12 08 11 07 10 06 09 05 08 04 07 03 06 02 05 01 04 00 03 00 02 00 01 00 00
PflichtfächerReligion, Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde, Physik, Chemie, Biologie, Technik, Musik, Bildende Kunst, Sport
WahlpflichtfächerAngebote der Schulen, z. B.2. FremdspracheInformatik/RobotikHauswerk/HauswirtschaftTechnikAstronomie/RaumfahrtMusikBildende KunstSportMensch und UmweltWirtschaft