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Der Gesamtbetrag der Kostenumlage beträgt zwei Zehntel der jährlichen Gesamtkosten der Sparkassenaufsicht.
Der von jedem Umlagepflichtigen des Aufgabenbereichs Bilanzkontrolle zu entrichtende Umlagebetrag beträgt mindestens 1 050 Euro.
Die Sparkassenaufsicht setzt die Kostenumlage jährlich nachträglich fest.
Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände tragen die Sparkassen- und Giroverbände durch Entrichtung einer…
Die Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände trägt der Sparkassen- und Giroverband. Die entsprechende Kostenumlage wird…
Die Kostenumlage wird je zur Hälfte vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband getragen. Die Kosten…
Der Gesamtbetrag der Gebühren soll neun Zehntel der jährlichen Kosten nach § 10 betragen. Die Höhe der Gebühr der einzelnen beaufsichtigten Einrichtung bemisst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.