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Die Anmeldungen zur Prüfung, die Prüfungsarbeiten und die Niederschriften werden bei der zuständigen Stelle zwei Jahre aufbewahrt. Innerhalb dieser Zeit haben die Prüflinge das Recht, die Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Prüfungsarbeiten der Zwischenprüfung werden zusammen mit der Prüfungsbescheinigung durch die Ausbildenden den Prüflingen ausgehändigt.
Die Anmeldungen zur Prüfung, die Prüfungsarbeiten und die Niederschriften werden bei der zuständigen Stelle zwei Jahre aufbewahrt. Innerhalb dieser Zeit hat der…
Die Anmeldungen zur Prüfung, die Prüfungsarbeiten, die Bewertungsunterlagen und die Niederschriften nach § 33 Absatz 2 werden bei der zuständigen Stelle zwei…
Die Prüfungsarbeiten werden zusammen mit der Prüfungsbescheinigung nach § 17 durch die Ausbildenden den Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen…
Auf schriftlichen Antrag ist dem Prüfling innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei der zuständigen Stelle Einsichtnahme in seine…
Auf Antrag ist dem Prüfling und seiner gesetzlichen Vertretungsperson nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die…
Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die Anmeldungen und schriftlichen Prüfungsarbeiten sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.