Anlage 4 PsychThApprO(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 477)
§ 27 Abs. 5 APO-FS-HGVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung von Gastronomen an Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland (APO-FS-HG) Vom 12. Dezember 1984
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen ist. In die…
§ 32 Abs. 5 APO-HBFS-FWVVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen ist. In die…
§ 30 Abs. 5 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen ist. In die…
§ 12 Abs. 2 LPOIIPrimarQualV SLVerordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe (Lehramtsprüfungsordnung II - Qualifizierungsverordnung Primarstufe) Vom 4. Dezember 2019
Über die mündliche Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Note gemäß § 10 Absatz 2, die Prüfungsthemen und wichtige Prüfungsfragen festzuhalten…