§ 13 PO JFA NRWVerordnung über die Durchführung von Prüfungen in der Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten im Land Nordrhein-Westfalen
Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach der JFAngAusbV.
§ 17 Abs. 1 APVOVetAss NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten
Die Prüfung gliedert sich in eine praktische und eine mündliche Prüfung.
§ 3 Abs. 1 GerüstbPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
Die Prüfung gliedert sich in
§ 3 Abs. 1 BetrWHwOPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
§ 6 NRW-31095Verordnung über die Durchführung und die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Kauffrau für Büromanagement/zum Kaufmann für Büromanagement im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement)
Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 6 und § 7 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung in Verbindung mit §§ 2 bis 4 der Verordnung über die…