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Im Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prüfprozesse zur Sicherung und Bewertung der Produktqualität in der Fertigungsprüftechnik durchzuführen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Durchführen von Prüfungen mit ein- und zweidimensionalen Messmitteln einschließlich Kalibrieren und Ermitteln der Messmittelfähigkeit,
Erstellen von Messprogrammen,
Durchführen von Prüfungen mit taktiler, optischer oder scannender 3-D-Koordinatenmesstechnik,
Durchführen von Prüfungen mit Form-, Kontur- und Oberflächenprüfgeräten,
Durchführen von Werkstoffprüfungen.
Messsysteme, Prüf- und Messvorgänge,
Durchführen der Prüfmittelüberwachung,
Durchführen von Prüf- und Messvorgängen,
sich jede Arbeitsaufgabe auf den Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“ beziehen muss und
Auswählen von Prüfmitteln und Messstrategien,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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