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Nach der praktischen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis der Prüfung fest und gibt es den zu prüfenden Personen bekannt.
Grundlagen für die Festsetzung des Gesamtergebnisses sind die Punktwerte für die Leistungen in der schriftlichen Prüfung mit 60 Prozent, für die Leistungen in der praktischen Prüfung mit 20 Prozent und die Einweisungsbeurteilung mit 20 Prozent.
Die Punktwerte für die Leistungen in der schriftlichen und in der praktischen Prüfung werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteilsverhältnis zu einem Punktwert für die Abschlussnote zusammengefasst. Bruchwerte sind bis zur zweiten Dezimalstelle zu errechnen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses bleiben die Bruchwerte, die sich beim Abschluss des Rechengangs ergeben, unter einem Wert von 5,00 Punkten unberücksichtigt und werden ab einem Punktwert von 5,00 wie folgt auf- oder abgerundet: 5,00 bis unter 5,50 = ausreichend (5), 5,50 bis unter 6,50 = ausreichend (6), 6,50 bis unter 7,50 = ausreichend (7), 7,50 bis unter 8,50 = befriedigend (8), 8,50 bis unter 9,50 = befriedigend (9), 9,50 bis unter 10,50 = befriedigend (10), 10,50 bis unter 11,50 = gut (11), 11,50 bis unter 12,50 = gut (12), 12,50 bis unter 13,50 = gut (13), 13,50 bis unter 14,50 = sehr gut (14), 14,50 bis 15,00 = sehr gut (15).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens die Gesamtnote „ausreichend“ erreicht ist. Im Übrigen ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden.
Der Prüfungsausschuss kann Entscheidungen, die eine Beurteilung der Prüfungsleistungen enthalten, nicht abändern.
Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der praktischen und der mündlichen Prüfung fest und bestimmt, ob und mit welchem Gesamtergebnis die Prüfung bestanden…
Der Prüfungsausschuss ermittelt die Gesamtnote und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss ermittelt das Gesamtergebnis, indem er das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mit drei und das Ergebnis der mündlichen Prüfung mit zwei…
Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis durch die Festlegung einer Abschlussnote fest und gibt es der Anwärterin oder dem…
Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die letzte Prüfung das Gesamtergebnis fest und bezeichnet es mit einer Note.
Bei der Feststellung des Gesamtergebnisses kann der Prüfungsausschuss um einen Punkt im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.