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Zum Studium aller Studiengänge an der Universität des Saarlandes sind auch Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife gemäß § 5 berechtigt, die auf Grund dieser Qualifikation zu einem wissenschaftlichen Studiengang an der Universität des Saarlandes zugelassen wurden und diesen Studiengang mit einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung ordnungsgemäß abgeschlossen haben.