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Die fachgebundene Hochschulreife wird nachgewiesen durch folgende im Saarland erworbene Zeugnisse: Spalte 1 Spalte 2 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Universität des Saarlandes Architektur und Bauingenieurwesen Mathematik Physik Informatik Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftslehre Internationale Betriebswirtschaftslehre Informatik Internationales Tourismusmanagement MathematikWirtschaftspädagogikStudienrichtungen I und IIWirtschaft und RechtWirtschaftsinformatik Elektrotechnik Mathematik Kommunikationsinformatik Physik Biomedizinische Technik Informatik Mechatronik-Sensortechnik MechatronikComputer- und Kommunikationstechnik Praktische Informatik Informatik MathematikComputer- und Kommunikationstechnik Maschinenbau MathematikPhysikInformatikMaterialwissenschaft und WerkstofftechnikMechatronik Wirtschaftsingenieurwesen BetriebswirtschaftslehreInformatikMathematikWirtschaftspädagogikStudienrichtung IMaterialwissenschaft und WerkstofftechnikWirtschaftsinformatik Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit Psychologie.
Abschlusszeugnis der Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes, sofern in der Abschlussprüfung mindestens die Gesamtnote „gut“ erreicht wurde und der Besuch zusätzlicher Unterrichtsveranstaltungen in Mathematik und einer Fremdsprache nachgewiesen wird, mit der Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums der Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder Soziologie,
Abschlusszeugnis der Berufsakademie nach dem Saarländischen Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) vom 27. März 1996 (Amtsbl. S. 438), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Oktober 2014 (Amtsbl. I S. 406), in der jeweils geltenden Fassung, soweit es sich nicht um Bachelorabschlüsse handelt, die hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen der Hochschulen gleichgestellt sind (§ 4a Absatz 2 Satz 2 BAkadG),
(aufgehoben)
(aufgehoben)
Nachweis über 60 ECTS-Punkte in den laut Studien- und Prüfungsordnung für das erste Studienjahr vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtfächern, der auf Grund des Studiums in einer in Spalte 1 genannten Fachrichtung oder einem dort genannten Studiengang für ein Studium in einem in Spalte 2 genannten Studiengang an der Universität des Saarlandes berechtigt: