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Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen die folgenden im Saarland erworbenen, dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertigen Vorbildungsnachweise:
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule,
Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung (Anstellungsprüfung) für den gehobenen nicht technischen Dienst nach Abschluss des Studiums an der Fachhochschule für Verwaltung Saarbrücken.
Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen die dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertigen Abschlusszeugnisse/Vorbildungsnachweise folgender ehemaliger Bildungseinrichtungen im Saarland:
Bergingenieurschule Saarbrücken,
Staatliche Ingenieurschule Saarbrücken,
Höhere Fachschule für Sozialarbeit,
Staatliche Werkkunstschule Saarbrücken,
Höhere Wirtschaftsfachschule in Abendform,
Pädagogische Hochschulen des Saarlandes (Comenius-Hochschule, Peter-Wust-Hochschule),
Lehrerbildungsseminar (Zeugnis über die erste Lehrerprüfung),
Frauenoberschule mit erster Lehrerprüfung,
Fachhochschule für Bergbau,
Katholische Hochschule für Soziale Arbeit.
Der Nachweis über das Vorliegen der Gleichwertigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 wird durch eine Bescheinigung des Ministeriums für Bildung und Kultur geführt.