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Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen auch folgende außerhalb des Saarlandes im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erworbene Zeugnisse und Vorbildungsnachweise:
Abschlusszeugnis des Oberstufen-Kollegs des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld,
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule oder in einem genehmigten Fachhochschulstudiengang an einer anderen Hochschule, sofern eine vom Ministerium für Bildung und Kultur anerkannte Fachhochschulreife gegeben ist,
Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung (Anstellungsprüfung) für den gehobenen nicht technischen Dienst nach vollständigem Studium an einer Beamtenfachhochschule oder Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in dem Umfang der im Herkunftsland geltenden Qualifikation, sofern eine vom Ministerium für Bildung und Kultur anerkannte Fachhochschulreife gegeben ist.
Zum Studium aller Studiengänge an der Universität des Saarlandes sind auch Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife berechtigt, die auf Grund dieser Qualifikation zu einem Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Saarlandes zugelassen wurden und diesen Studiengang mit einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung ordnungsgemäß abgeschlossen haben.