Art 12 DienstRÄndG 5Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Art. 2 RdFunkÄndStVtr15G SLGesetz Nr. 1760 über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 30. November 2011*
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 HeimGÄndG 1Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
Art. 3 RdFunkÄndStVtr10G SLGesetz Nr. 1653 Gesetz über die Zustimmung zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 20. August 2008
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 G Artikel 29 Abs. 7Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.