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Die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erfolgt nach Maßgabe des vom Ministerium für Umwelt erstellten und genehmigten Umstrukturierungs- und Umstellungsplans von Rebflächen in den zum Saarland gehörenden Teilen des Weinbaugebiets Mosel-Saar-Ruwer/Oberes Moseltor in seiner jeweils geltenden Fassung. Der Plan kann bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.
Die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen umfasst
die Sortenumstellung,
die Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik.
Die Mindestparzellengröße, für die eine Umstrukturierungshilfe gewährt werden kann, wird auf ein Ar und die Mindestparzellengröße, die sich aus der Umstrukturierung und Umstellung ergeben muss, wird auf fünf Ar festgelegt.
Die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen darf zu keiner allgemeinen Erhöhung des Produktionspotentials im Anbaugebiet führen. Im Fall eines Ertragsanstiegs auf den dem Umstrukturierungs- und Umstellungsplan unterliegenden Flächen wird die Verwendung der sich aus der Rodung ergebenden Wiederbepflanzungsrechte zum Ausgleich des Ertragsanstiegs entsprechend begrenzt.