§ 3 Abs. 2 SächsWeinRDVOSächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung
Die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen umfasst die in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Tätigkeiten. Es können…
§ 2 Abs. 3 RebFStrukV SLVerordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Vom 31. Oktober 2002
Die Mindestparzellengröße, für die eine Umstrukturierungshilfe gewährt werden kann, wird auf ein Ar und die Mindestparzellengröße, die sich aus der…
Erwägungsgrund 13 32008R0555Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine Stützungsmaßnahme für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen vor. Nach Artikel 11 Absatz 3…
Erwägungsgrund 40 32026R0471VERORDNUNG (EU) 2026/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Um der Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine effiziente Umstrukturierung der Rebflächen zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, eine Steigerung der…
Art. 1 Abs. 2 32009R0491Die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen werden nach diesem Artikel nur unterstützt, wenn die Mitgliedstaaten die Aufstellung über ihr…