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Die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen entscheidet in der Besetzung mit einem vorsitzenden Mitglied und zwei beisitzenden Mitgliedern mit Mehrheit. Kostenfestsetzungen nach § 91 des Energiewirtschaftsgesetzes können auch durch ein einzelnes Mitglied der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen getroffen werden.
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann das vorsitzende Mitglied einzelne oder eine bestimmte Art von Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch unanfechtbaren Beschluss einem beisitzenden Mitglied zur alleinigen Entscheidung übertragen, wenn
die Sache keine wesentlichen Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aufweist,
die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und
kein Beteiligter einen Antrag auf Entscheidung durch die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen stellt.
Ein Antrag nach Satz 1 Nummer 3 kann nur bis zum Abschluss der Anhörung der Beteiligten nach § 67 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu der beabsichtigten Entscheidung gestellt werden. Ist in einem Verwaltungsverfahren eine Übertragung nach Satz 1 erfolgt, so legt das zur alleinigen Entscheidung berufene Mitglied die Sache der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen vor, wenn im Laufe des Verfahrens die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entfallen. In diesem Fall übernimmt die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen das Verwaltungsverfahren durch unanfechtbaren Beschluss.
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann das vorsitzende Mitglied einzelne oder eine bestimmte Art von Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch…
Die oder der für Wirtschaft zuständige Ministerin oder Minister ernennt die Mitglieder der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen und bestimmt ein vorsitzendes…
Die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen und ihre Mitglieder üben ihre Aufgaben unparteiisch und unabhängig von Marktinteressen aus. Der Regulierungskammer…
Eine Neubestellung der Gremien sowie der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger aus Anlass dieses Gesetzes findet nicht statt.
Die Personal- und Sachmittel der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen werden im Einzelplan des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums gesondert ausgewiesen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.