Verordnung über die Errichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Vom 16. Juli 2013
Die Gebühr wird zur Zahlung gegenüber der Geschäftsstelle fällig, sobald die Landesschiedsstelle den Vertragsinhalt festgesetzt oder das Schiedsstellenverfahren sich auf andere Weise erledigt hat.
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