§ 14 Abs. 3 SchiedJugVO SNVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe
Die Gebühr wird fällig, sobald die Schiedsstelle über den streitigen Gegenstand eine Festsetzung getroffen hat oder das Verfahren sich auf andere Weise erledigt…
§ 21 RehaSchiedsV SLVerordnung über die Errichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Vom 16. Juli 2013
Die Gebühr wird zur Zahlung gegenüber der Geschäftsstelle fällig, sobald die Landesschiedsstelle den Vertragsinhalt festgesetzt oder das Schiedsstellenverfahren…
§ 12 Abs. 2 SchV-SGB VIII- NRWVerordnung über die Schiedsstellen nach § 78 g SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Beschlusses der Schiedsstelle fällig.